Das amerikanische Militärregierungsgesetz Nr. 59 umfasst 95 Artikel und trat zum 10. November 1947 in den damaligen Ländern Bayern (ohne Rheinpfalz), Bremen, Hessen und Württemberg-Baden in Kraft. Rechtsgrundlage für hierfür und für die folgenden Rückerstattungsgesetze bzw. -anordnungen waren Ziff. 42 Buchst. B der Kontrollratsproklamation Nr. 2 sowie Art, VIII Ziff. 1 Buchstabe B der Kontrollratsdirektive Nr. 50.
Im Artikel 1 wird als Zweck des Gesetzes genannt „die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (Sachen, Rechte, Inbegriffe von Sachen und Rechten) an Personen, denen sie in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Weltanschauung oder politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus entzogen worden sind ...“ Solche Vermögensgegenstände sind dem ursprünglichen Inhaber oder dessen Rechtsnachfolger zurückzuerstatten; entgegenstehende Vorschriften zum Schutze gutgläubiger Erwerber bleiben dabei ohne Betracht.
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